Die Agrarreform wurde im Jahr 1961 durch die Halbierung der Obergrenze von ländlichen Grundbesitz auf 100 Feddan (42 Hektar) erweitert. 1964 tilgte der Staat die Schulden der Kleinbauern aus der Verteilung des Bodens und 1969 verkleinerte man die Betriebsgrösse erneut auf maximal 50 Feddan (21 Hektar). Die Zahl der Kleinbesitzer stieg durch die Reform von 2,6 Millionen auf etwa 3 Millionen im Jahr 1965, zugleich nahm jedoch die Zahl der landlosen Bauern und Landarbeiter in Ägypten zwischen 1952 und 1970 von 3 auf 4 Millionen zu. Die Landverteilung und das Beharren auf Privatbesitz hatten jedoch auch zur Folge, dass die Bauern, selbst wenn sie unterhalb der Armutsgrenze lebten, zu keiner Solidarität mit dem städtischen Proletariat bereit waren und so für jene, die vom und durch den Staat lebten, keine Gefahr darstellten. |