Das Pflegeleistungsergänzungsgesetz - 02:49, 12/11/2008 |
In unserer heutigen Zeit mag es zweifellos viele Versicherungen und gesetzliche Regelungen geben, die uns in den verschiedensten Situationen absichern. Doch während mir Versicherungen wie die Krankenversicherung oder auch die Pflegeversicherung ein Begriff sind, so gibt es doch immer auch wieder andere Gesetze und Versicherungen, die mir bis dato völlig unbekannt waren, die aber durchaus auch ihre Bedeutung haben. Eines dieser Gesetze ist etwa auch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, das bereits am 01. Januar 2002 (gemeinsam mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz) in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz werden die heutigen Pflegeversicherungen ergänzt. Hier ist es dann möglich, dass als Ergänzung zu den Leistungen einer heutigen sozialen Pflegeversicherung Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf auch so genannte „zusätzliche Betreuungsleistungen“ in Anspruch nehmen können und zwar in einer Höhe von 460 Euro pro Kalenderjahr. In neuerer Zeit, genauer gesagt mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 01. Juli 2008 ist es heute auch möglich einen Grundbetrag in Höhe von 1200 Euro oder auch einen erhöhten Betrag von bis zu 2400 Euro in Anspruch zu nehmen. Natürlich muss hier dann eine Abrechnung mit der Pflegekasse geschehen, die dann im Wege der Kostenerstattung erfolgt. Doch besteht heute auch grundsätzlich die Möglichkeit durch eine so genannte Abtretungserklärung eine direkte Abrechnung etwa mit einem Pflegedienst zu vereinbaren. Ein solcher Betrag wird heute allerdings nur auf Nachweis gewährt, mag aber dennoch sowohl die Leistungen bei häuslicher Pflege – etwa in Form von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder auch Kombinationsleistungen – als auch die teil- oder stationären Leistungen wie die Tages-/Nachtpflege oder die Kurzzeitpflege ergänzen. Des Weiteren können in diesem Gesetz heute aber auch zusätzliche Betreuungsleistungen geregelt sein, für den Fall, dass der reguläre Anspruch auf diese Leistungen bereits ausgeschöpft ist. |
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