Wichtig genug für elektronische Signatur? - 01:21, 4/8/2008 |
Die qualifizierte elektronische Signatur ist ja nichts anderes, als meine elektronisch übermittelte Willenserklärung. Gebe ich nun diese Willenserklärung per elektronische Signatur in meinem Namen ab, muss ich für jede einzelne dieser Willenserklärung eine eigene, individuelle elektronische Signatur verfassen. Das hat dann mit der Prüfsumme, dem Hashwert, zu tun: Wenn ich bei Firma A und bei Firma B meine Willenserklärung oder Bestätigung abgebe, errechnet sich für Firma A durch einen unterschiedlichen Text zu Firma B natürlich auch ein anderer Hashwert für die elektronische Signatur. Dann entscheide ich natürlich noch, ob für die Bestätigung wirklich für beide Firmen diese qualifizierte elektronische Signatur notwendig ist. Ich kann es natürlich auch so umständlich, wie nur irgend möglich gestalten und überall, wo ich etwas signiere, die qualifizierte elektronische Signatur anwenden – aber, ganz ehrlich: Ich habe auch noch andere Sachen zu tun und möchte mich nicht den ganzen Tag mit der Erstellung meiner qualifizierten elektronischen Signatur auseinander setzen. Also wäge ich ab und entscheide mich sooft es geht für die einfache elektronische Signatur. Dafür habe ich meine eingescannte Unterschrift, die ich einfach ins Dokument, welches ich versende, einsetze, das ganze wandle ich noch in ein nicht änderbares Format um und sende es dem Empfänger. Alternativ unterschreibe ich das per Post eingetroffene Dokument und scanne es samt meiner Unterschrift ein, um eine einfache elektronische Signatur für den Empfänger zu erstellen. Wie erwähnt, reicht die einfache elektronische Signatur oftmals aus. Wer sich die Umstände machen will und ganz wichtig ist, kann natürlich auch in einfachen Bereichen qualifizierte elektronische Signatur anwenden. |
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